Nicht erst seit dem 25.April 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung für uns ein Thema. Beschlossen wurde Sie am 14. April 2016 und trat 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Warum dann die Aufregung im Mai 2018?
Die Datenschutzgrundverordnung hatte eine zweijährige Übergangsfrist und wie man das aus dem eigenen Leben kennt beschäftigen sich viele erstmal nicht mit solchen Themen, da das ja grundsätzlich noch Zeit hat. Im Mai 2018 war es dann soweit und dank der Medien wurde die Panik dann auch gleich richtig verstärkt, ganz nach dem Motto: „Der Abmahnanwalt wird bei dir um 0 Uhr am 25.05.2018 klingen!“. Ganz einfach ist es offenbar gestanden auch nicht. Wenn ich für mich privat oder für meinen Verein eine Webseite unterhält und eine „lange“ Erklärung schreiben muss bzw. für meine Zwecke eine Vorlage anpassen muss ist da schon etwas Kopfzerbrechen möglich. Ich bin kein Jurist und die meisten Vereinsvorsitzenden oder kleinen bis mittleren Gewerbetreibenden auch nicht.
Warum überhaupt diese Verordnung?
Grundsätzlich ist diese Verordnung, wie viele Verordnung vom Grundgedanken her eine gute Idee. Hier geht es im wesentlich darum, dass eine Person darüber informiert wird welche Daten gespeichert und weiter genutzt werden und wann man diese Daten den auch wieder löscht. Jeder von uns kennt Newsletter und eMails von denen man sich fragt wie man in den Verteiler gekommen ist. Ich spreche hier nicht von den einschlägigen Spam-Mails. Genauso wundern wir uns auch oft über die Post oder die Anrufe, welche wir erhalten von Unternehmen mit denen wir nichts zutun haben, aber die uns tolle Produkte anpreisen. Die Antwort ist einfach: Einer hat unsere Daten hierfür weitergegeben.
Aber wenn es gut ist, warum dann die Panik und die Verärgerung? Naja, wenn ich eine Datennschutzerklärung für diese Webseite schreiben soll fehlt mir die Fantasie, aber ich muss es machen weil andernfalls kann sich jemand darüber beschweren. Ich sammle keine Daten für meine Zwecke und ich gebe Sie auch nicht weiter. Ob das die Plugins machen und inwieweit die weiter genutzt werden weiß ich zum Teil gar nicht so genau. Ich kann mich da einlesen und suchen und machen, aber das frisst viel Zeit und dieser Aufwand steht nicht in Relation zum Nutzen der Seite. Also schreibe ich was nach bestens Wissen und Gewissen. In der Hoffnung es stimmt. Wenn es nicht stimmt wird mir am Ende vorgeworfen, dass ich nicht richtig aufgeklärt habe.
Nun also mal Verbraucherschutz der auch einen einfachen Verbraucher mal selbst betrifft und zum Handeln zwingt. Normalerweise kann man sich ja dann immer herrlich über das Unternehmen aufregen und ihm die Schuld geben, nach dem Motto: „Die arbeiten nur alle so langsam und ich will doch im Grunde nur eine einfache Information“. Ich weiß das zu gut als Bankkaufmann.
Also das Fazit: Gut gegen große Datenkraken gedacht, aber durch die Umsetzung lähmt, verängstigt und belastet es gerade die Kleinen am meisten.
Uploadfilter
Das soll es heute aber noch nicht gewesen sein, denn die EU plant schon wieder eine neue tolle Sache. Den Uploadfilter.
Warum erfahren wir eigentlich davon schon vor dem Beschluss?
Normalerweise ist es ja oft so, dass etwas beschlossen wird und dann kommt der Aufschrei der Medien und er Bevölkerung. Hier mal ganz anders.
Warum? Ganz einfach: Es geht um richtig viel Geld!
Die Idee hinter einem Uploadfilter ist simpel. Wenn ich ein Bild, ein Video oder ein anderes Medium hochladen, wie z.B. bei YouTube, Flickr, Facebook und den vielen anderen Anbietern haben diese die Pflicht zu prüfen ob dort Urheberrechte verletzt werden und müssen es dann löschen. Machen Sie es nicht, dann wird es im Zweifel für Sie teuer.
Also faktisch nur das Problem der großen Firmen?
Ganz so einfach ist es dann wieder nicht. Das Internet ist liberal und lässt sich ungerne beschneiden. Es gibt Menschen die bei YouTube ihr Geld damit verdienen uns zu erklären warum im neuen Star Wars Film der einen mit dem anderen nicht befreundet ist oder was im neuesten Marvel Film die Post-Credit-Szene bedeutet. Zum Teil einfache Fans und Künstler die es aus Spaß machen und zum anderen Menschen die damit Geld verdienen und ihren Lebensunterhalt verdienen. Heißt also bei Star Wars, wenn Disney Szenenauschnitte und Bilder ihres Filmes auf YouTube nicht sehen wollen könnten Sie bei nicht Löschung auf ihre Urheberrechte pochen. Das kann dann teuer werden für YouTube oder für denjenigen der es hochläd und sich vorher dafür die Rechte kauft. „Der Glaubenskrieg“ beginnt dort wo die Urheberrechte beginnen und die Kunst endet. Genauso verhält es sich mit den Memes die wir alle schon gesehen haben. Wird also z.B. eine Szene aus einem Film oder ein Bild von einem Darsteller in einer Serie zum Beispiel genutzt, um eine besondere Nachricht zu verbreiten oder einen Witz zu machen, dann bezeichnen das viele als Kunstform. Andere sehen das als Urheberrechtsverletzung. Also wird ein Unternehmen welches solche Plattformen zur Verfügung stellt sich überlegen Dinge zu löschen, wenn es nicht am Ende lange Klagewellen ertragen will.
Fazit zum Uploadfilter: Eine Kulturform könnte verschwinden, bzw. stark beschränkt werden.
Ich habe das mal ganz einfach erklärt und bin da nicht in die Tiefe gegangen. Es gibt das noch viel mehr Aspekte zu diesem Bereich. Die großen Netzspezialisten und Vermeintlichen werden wohl eher die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Sie mögen es mir verzeihen. Es ging mir nur darum das Thema mal anzuschneiden und vielleicht Interesse zu wecken.
Viel mehr geht es mir aber um ein abschließendes, einfaches Fazit:
Bevor man was beschließt sollte man sich alle Seiten anhören und überlegen welche Folgen das für die verschiedensten Personenkreise haben kann. Das gilt vor allem für den gesamten Verbraucherschutz der in verschieden Bereichen dem Verbraucher viel Arbeit und Ärger bereitet. Im Zweifel ist auch eine Revision eines Gesetzes oder einer Verordnung nach 2 Jahren zu spät um einen Schaden zu reparieren.